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| Stellungnahmen zur Urheberrechtsfrage bei Google |
| Google ist mit seinem umfangreichen Digitalisierungsprojekt in jüngster Zeit stark unter Beschuß geraten, weil die Urheberrechtsfragen nicht geklärt sind. Lesen Sie Stellungnahmen der heimischen Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana und der IG Autorinnen Autoren.
Allianz österreichischer Autoren und Verleger gegen die Defacto-Enteignung durch Google Derzeit schaltet Google in österreichischen, deutschen, Schweizer und sonstigen europäischen Printmedien (in Österreich heute) Anzeigen, um Rechteinhaber vom Inhalt des "Google Urheberrechtsvergleichs" zu informieren. Diese zum Wirksamwerden des Vergleichs zwischen dem US-Verlegerverband und Google notwendige Information für Betroffene in aller Welt kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Internetplattform jahrelang, ohne die Genehmigung der betroffenen Rechteinhaber einzuholen, bisher mehr als sieben Millionen Bücher digitalisiert hat und - In der Endstufe werden es etwa fünfzehn Millionen sein - weiter damit fortfährt. Das Digitalisierungsprojekt von Google stieß nicht von vornherein auf die Gegenliebe der Bibliotheken, und zwar nicht nur wegen der von Google vorgelegten Knebelverträge und der Urheberrechtsverletzungen, sondern auch wegen der technischen Unausgegorenheit. Weltweit beteiligten sich zahlreiche Bibliotheken an der Massendigitalisierung; darunter so renommierte wie jene von Harvard, Stanford und Oxford. Die Motive der Bibliotheken zur Teilnahme waren unterschiedlich: manchmal standen finanzielle Interessen im Vordergrund, so fehlten vielen Einrichtungen die Mittel, um ihre Bestände digitalisieren zu können. Google steht mit seinem Geschäftsmodell auch in einem Wettlauf mit der "Europeana", der Europäischen Digitalen Bibliothek; mit dieser Einrichtung wird aber bewiesen, dass einander Massendigitalisierung (auch von vergriffenen Werken) sowie individuelle Lizenzierung und der Rechteerwerb im Vorhinein nicht ausschließen. Dass rein kommerziell orientierte Geschäftsmodelle Start-Vorteile haben gegenüber einem "multimedialen Museum", als das "Europeana" konzipiert ist, ist evident. Dass der Aufbau einfacher ist, wenn man Urheberrechte nicht beachtet, liegt ebenso auf der Hand. Die Kernfrage ist aber, inwieweit das gesamte Wissen der Welt in der Hand einiger weniger privater Firmen monopolisiert liegen dürfen soll. Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren: "Google versucht eine rechtliche Parallelwelt zu errichten, in der das bisherige Urheberrecht von den Rechten, die sich Google selber einräumt, abgelöst werden soll. Wer das nicht will, muss klagen und sehr viel Geld haben, um sich eine solche Klage in den USA leisten zu können. Google und der Vergleich machen die bisherigen Vertragsgrundlagen gegenstandslos. Niemand wird mehr ein Interesse haben, vergriffene Bücher neu aufzulegen, außer Google natürlich mit einem Print-on-demand-Dienst und ähnlichem." Die Literar-Mechana, die IG Autorinnen Autoren und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels setzen sich dafür ein, dass österreichische AutorInnen und Verlage ihre Rechte gegenüber der Internetplattform Google wahren können. HVB-Präsident Alexander Potyka: "Wir möchten vermeiden, dass österreichische AutorInnen und Verlage ihrer Rechte verlustig gehen, bloss weil sie sich nicht auf die von Google vorgegebene Registrierungsprozedur einlassen. Das gemeinsame Auftreten soll diese unerträgliche De-facto-Enteignung verhindern, ohne die Ressourcen des einzelnen Rechteinhabers zu überfordern. Es handelt sich um eine gleichermaßen prinzipiell wie praktisch notwendige Vorgehensweise." Die rechtlichen und faktischen Möglichkeiten der Geltendmachung der Ansprüche ließen sich für diejenigen, die mit dem amerikanischen Rechtssystem nicht vertraut sind, aus dem umfangreichen und komplexen Vergleichstext (mit einer Vielzahl von Anhängen - alle abrufbar unter: http://www.googlebooksettlement.com/r/view_settlement_agreement) - nur unzureichend klären. Außerdem lagen die Texte monatelang nur in amerikanischem Rechtsenglisch vor, erst seit kurzem ist auch eine 36-seitige Zusammenfassung ("förmliche Mitteilung des Gerichts") auf Deutsch abrufbar. Sogar für Urheberrechtsexperten lassen diese Dokumente viele Fragen offen. Der enge Fristenlauf macht aber ein rasches Handeln erforderlich. Daher hat die Literar-Mechana gemeinsam mit ihren deutschen und Schweizer Schwestergesellschaften ein Rechtsgutachten bei einer amerikanisch-deutschen Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, das auch die Möglichkeiten einer kollektiven Rechteverwaltung durch die zuständigen nationalen Verwertungsgesellschaften klären soll. Einer ersten Auswertung zufolge spricht nichts gegen eine Beauftragung der zuständigen Verwertungsgesellschaften, in Österreich der Literar-Mechana, mit der Wahrnehmung der Ansprüche. Die Literar-Mechana erarbeitet nun in Abstimmung mit der IG Autorinnen Autoren, dem Hauptverband des österreichischen Buchhandels und dem österreichischen Verlegerverband auf Basis des Vergleichs und des Rechtsgutachtens ein Dienstleistungsmodell, das es den Betroffenen ermöglicht, ihre Rechte gegenüber Google bestmöglich geltend zu machen. Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Literar-Mechana: "Bei einer solchen Vielzahl gleichgerichteter Ansprüche kommen naturgemäß Verwertungsgesellschaften, die den Umgang mit Massennutzungen beherrschen, ins Spiel. Bei einer Beteiligung der Literar-Mechana, der zuständigen Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte an Sprachwerken, und dem in Aussicht genommenen Modell, werden die für die kollektive Rechtewahrnehmung geltenden Grundsätze (feste Regeln, die eine Ungleichbehandlung ausschließen, Zweckmäßigkeit und Kostenbewusstsein) beachtet. Eine Wahrnehmung in gesammelter Form kann aber nur bei einer einheitlichen Vorgangsweise ohne Berücksichtigung individueller Sonderwünsche in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen erfolgen. Über das Angebot der Literar-Mechana werden wir die Bezugsberechtigten demnächst informieren." Kontakt:
Literar-Mechana, Dr. Sandra Csillag, Tel.: 01/587 21 61-29, Warnung vor übereilten Handlungen beim Umgang mit dem Google-Vergleich Der Vergleich Google bietet in Österreich, Deutschland und der Schweiz seit dem 8.2. per gerichtlich angeordneten Zeitungsinseraten betroffenen Autoren und Verlagen die Möglichkeit zur Geltendmachung von Rechten innerhalb des Google-Vergleichs auf der Website "googlebooksettlement.com" an. Die IG Autorinnen Autoren, die schon vorab informiert wurde, hat von diesem Angebot Gebrauch gemacht und dabei festgestellt, daß Google nicht nur, wie ursprünglich behauptet, digitalisierte Volltextausgaben gemeinfreier Werke (70 Jahre nach dem Tod der Urheber) veröffentlichen, und, wie später behauptet, nicht mehr im Handel erhältliche Werke (out of print) im Volltext erfassen und anbieten will, sondern seinen Nutzungsanspruch auf sämtliche Werke ausweiten möchte und ebenso freigewordene wie nicht mehr lieferbare, genauso Neuerscheinungen wie noch gar nicht erschienene, sondern erst angekündigte Werke zur Volltexterfassung in den Vergleich einzubeziehen beabsichtigt. Die Vergleichsliste Google hat die elektronischen Bibliothekskataloge nahezu lückenlos in seinen Vergleich "integriert". Wie eine über den Vergleichstext hinausgehende Recherche ergeben hat, haben weder die österreichische Nationalbibliothek noch die österreichischen Landesbibliotheken bisher mit Google zusammengearbeitet oder die Absicht, unter ungeklärten Rechtsverhältnissen mit Google zusammenzuarbeiten. Ein Großteil der Bücher, die im Vergleich angeführt werden, liegt mit größter Wahrscheinlichkeit noch nicht eingescannt vor, würde aber bei nicht entsprechender rechtzeitiger Verfügung durch die Rechteinhaber bei der ersten sich bietenden Gelegenheit von Google zur Volltextveröffentlichung im Netz genutzt werden. Vergleichsumfang Googlebooks umfaßt alles, vom Text über Noten bis zur Graphik und Illustration, betrifft also Autoren ebenso wie Musiker und bildende Künstler. Als Abgeltung für den bisherigen Gebrauch wurden/werden lt. Inserat rd. 45 Mio. US-Dollar zur Verfügung gestellt, nur unwesentlich mehr als zur Erstellung des Registers und zur Bekanntmachung des Vergleichs mit 34,5 Mio US-Dollar angesetzt sind. Bis zur Rechteanmeldefrist am 5. Mai dieses Jahres will Google 15 Millionen Bücher gescannt haben. Wenn nur die Hälfte dieser Bücher noch nicht gemeinfrei ist und tatsächlich mit 60 US-Dollar pro Buch abgegolten wird, hätte Google einen zehnfach so hohen Finanzierungsbedarf. Wer sein Einverständnis zur Volltextnutzung durch Google gibt, muß u.a. auch Werbung auf seinen Buchseiten akzeptieren. Die Einrichtung eines Autorenkontos im googlebooksettlement.com Zur Eruierung, ob Bücher und Rechte eines Autors (Verlages) betroffen sind und zur Geltendmachung von Rechten bietet Google Autoren und Verlagen die Einrichtung eines Autorenkontos oder Verlagskontos auf seiner Vergleichsseite googlebooksettlement.com an. "Nebeneffekt" einer Kontoeröffnung ist, daß Google damit autorisiert weitreichende Informationen über Rechtsverhältnisse bzw. Vertragsverhältnisse und persönliche Daten erhält und auf diese Weise eine weltweit agierende Verwertungsagentur bzw. Verwertungsgesellschaft frei Haus geliefert bekommt. Fazit Aus diesen Gründen warnt die IG Autorinnen Autoren ausdrücklich vor übereilten Handlungen bei der Wahrnehmung der persönlichen Urheberrechte durch Einzelregistrierungen ohne vorherige Kontaktnahme mit der IG Autorinnen Autoren, die, unabhängig von der Beratung in jedem einzelnen Fall, gemeinsam mit der Literar-Mechana, dem VS - Verband deutscher Schriftsteller, der VG Wort, dem AdS - Autoren der Schweiz und der Pro Litteris an einem Modell arbeitet, das jedem Autor und Verlag die individuelle Wahrnehmung der Rechte ohne Preisgabe der Daten ermöglicht.
Gerhard Ruiss |
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