"Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei."
(Bundesverfassung, Artikel 17a)
Am 12. Mai 1982 wurde die "Freiheit der Kunst" durch einstimmigen parlamentarischen Beschluß gesetzlich verankert. Zahlreiche Fälle weisen jedoch darauf hin, daß sie weiterhin in Frage gestellt wird.
Die Inkriminierung des Films "Das Gespenst" von Herbert Achternbusch war einer der spektakulärsten Fälle: Am 18. November 1983 wurde zum ersten Mal in der Geschichte der Zweiten Republik ein Film knapp vor der Erstaufführung beschlagnahmt. Der damalige Wissenschaftsminister Heinz Fischer interpretierte den Terminus "Freiheit der Kunst" so: "Wir glauben, daß Freiheit der Kunst nicht nur Freiheit im Staat, sondern auch Freiheit durch den Staat und vom Staat bedeutet."
Umstritten war auch die Premiere des Theaterstücks "Heldenplatz" von Thomas Bernhard, die am 4. November 1988 erfolgte. "Die Freiheit der Kunst", so meinten damals viele, "stößt dort an Grenzen, wo jeden moralischen und ethischen Rahmen durchbrechende Sauspiele mit unser aller Geld subventioniert werden." (Flugblatt: National Konservative Union). Eine österreichische Tageszeitung erwies den radikalen Stimmungen im Rahmen dieser Hetzkampagne gute Dienste.
Aufmerksamkeit erregten auch die Ereignisse um den iranischen Autor Salman Rushdie, welchem am 16. Mai 1994 der Österreichische Staatspreis für Europäische Literatur in Wien überreicht wurde. Der Preis war ihm bereits am 5. Jänner 1993 zugesprochen worden. Erst nach langen Auseinandersetzungen erklärte man sich im österreichischen Innenministerium bereit, die vorgeschobenen Sicherheitsbedenken aufzugeben und die Einreise Rushdies sowie die Preisverleihung zu "erlauben".
Im Jahr 1995 kam es im Lauf des Wahlkampfs zu Diffamierungen österreichischer Künstler durch die Freiheitliche Partei. In Form von Plakaten wurden international renommierte Personen öffentlich angegriffen, unter ihnen H. C. Artmann, Elfriede Jelinek und Claus Peymann.
Daraufhin wurde von Kunst- und Kulturschaffenden ein unabhängiges Solidaritätskomitee "Die Kunst der Freiheit" ins Leben gerufen, um sich gegen rechtspopulistische und autoritäre Tendenzen in Österreich zu wehren.
Plakat"Lauter, Gesindel!".
Das Gespenst
Herbert Achternbuschs Film "Das Gespenst" wurde am 18. November 1983 auf Grund einer Anzeige des als rechtsextrem bekannten Herwig Nachtmann wegen "versuchter Herabwürdigung religiöser Lehren" bzw. nach Paragraph 36 Mediengesetz beschlagnahmt, noch bevor der Film in einem Grazer Kino anlaufen konnte.
Wenige Wochen später verfügte das Linzer Landesgericht eine österreichweite Beschlagnahme des Buchs zum Film.
Es handelte sich um die ersten Beschlagnahmefälle, seit die "Freiheit der Kunst" 1982 im Staatsgrundgesetz verankert worden war.
Den Höhepunkt der Auseinandersetzungen um das "Gespenst" bildete am 16. Jänner 1984 eine Forumsdiskussion im Auditorium maximum der Universität Wien unter dem Titel "Die Kunst ist frei". Teilnehmer waren Kurt Dieman (der die Zeitschrift "Kulturkontakte" angezeigt hat, weil sie für ihr Titelbild ein Standbild aus dem beschlagnahmten Achternbusch-Film gewählt hatte), SP-Kultursprecherin Hilde Hawlicek, die Autorin Elfriede Jelinek, der Verfassungsjurist Manfred Matzka, Dieter Pochlatko (in dessen Kino der Film erstmals gezeigt werden sollte), der Autor Franz Schuh, VP-Mediensprecher Heribert Steinbauer und Presserichter Bruno Weis.
Nach etwa einer Stunde Diskussion wurde der Film vor über eintausend Anwesenden gezeigt. Dieman, Steinbauer und Weis verließen demonstrativ den Saal. Der Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren, Gerhard Ruiss, wurde wegen seiner Vorführung des "Gespensts" schließlich rechtsgültig verurteilt. Am 24. April 1985 bestätigte das Oberlandesgericht in Graz das Aufführungsverbot für den Film.
Am 19. Dezember 1985, der "Gespenst"-Fall lag nun bereits beim Obersten Gerichtshof in Wien, war jedoch nicht "Die Freiheit der Kunst" das Thema, sondern die sprachlich unglücklich formulierte und unpräzise Begründung der Urteile in erster und zweiter Instanz.
Um die finanziellen Mittel für die Strafverfahren im Buch- und Filmbeschlagnahmefall aufzubringen, organisierte die IG Autorinnen Autoren am 30. Jänner 1986 einen "Kunst-ist-frei-Schoppen". Der "Schoppen" mit etwa 2000 Teilnehmern bildete den Auftakt für eine Reihe von weiteren Veranstaltungen.
Am 7. Juli 1986 fiel die endgültige Entscheidung im "Gespenst"-Verfahren; es bestätigte die Ersturteile. Einer Überprüfung des Urteils durch den Verfassungs- gerichtshof wurde keine Zustimmung erteilt.
Bis heute ist das Aufführungsverbot des Films aufrecht, die Beschlagnahme des Buches rechtsgültig!
"Heldenplatz"
Die für den 4. November 1988 geplante Uraufführung von Thomas Bernhards Theaterstück "Heldenplatz" am Wiener Burgtheater führte bereits im Vorfeld zu erregten Spekulationen und Debatten.
Der Stücktext sollte bis zur Premiere geheimgehalten werden.Der Verlag, in dem der Text erschien, autorisierte keine Vorabdrucke. Trotzdem brachte das "Profil" bereits am 19. September Textauszüge aus dem Drama. Am 7. Oktober erhebt die "Neue Kronen Zeitung" unter dem Titel "Österreich, 6,5 Millionen Debile!" für sich den Anspruch, erstmals Textauszüge aus dem "Heldenplatz" abzudrucken. Am gleichen Tag erscheint die "Wochenpresse" mit dem "Heldenplatz" als Coverstory. Auch diese Magazin druckt Textauszüge ab.
Noch nie war der österreichischen Presse das Werk eines Künstlers so viele Schlagzeilen wert:
9. 10.: "Neue Kronen Zeitung": "Steuerzahler soll für Österreich-Besudelung auch noch bezahlen!";
10. 10.: "Neuen Kronen Zeitung": "Kreisky zur Besudelung Österreichs im Burgtheater durch Peymann und Bernhard: Das darf man sich nicht gefallen lassen";
11. 10.: erstmals im "Kurier": "Waldheim: Bernhard-Stück 'Heldenplatz' eine Beleidigung des österreichischen Volkes";
14. 10.: "Kurier": "Bernhard: Ich habe mein Stück ,Heldenplatz' noch verschärft!";
17. 10.: "Profil": "'Heldenplatz' Die Inszenierung";
4. 11.: "Neue Kronen Zeitung": "'Heldenplatz'-Premiere: Burgtheater heute unter Polizeischutz" und im Blattinneren: eine ganzseitige Anzeige in eigener Sache mit einer Fotomontage, die das Burgtheater in Flammen zeigt, mit folgendem Belgeittext:
"Heute, 19.00 Uhr: Heldenplatz-Premiere. Was wird gespielt? Was wird verspielt? Die Korne läßt sich nichts vorspielen. Und sagt, was sich hinter den Kulissen abspielt. Naturgemäß!
... uns ist nichts zu heiß!"
Auch führende Politiker ereifern sich im Streit um den "Heldenplatz":
Jörg Haider plädiert für ein Aufführungsverbot und für die Ausweisung von Burgtheater- direktor Claus Peymann,
Kurt Waldheim empfindet das Stück bzw. die ihm bekannten Textpassagen als "grobe Beleidigung des österreichischen Volkes",
Alois Mock fordet ein Aufführungsverbot,
Erhard Busek ruft zum Publikumsboykott auf.
Wenige Politiker wie Kunstministerin Hilde Hawlicek, Finanzminister Ferdinand Lacina und Kulturstadträtin Ursula Pasterk verteidigen die viel geschmähte Freiheit der Kunst.
Rolf Hochhuth über die Premiere in der "Welt am Sonntag":
"Die oft minutenlangen Trillerpfeifen-Exzesse und das Protestgejohle während der zu langen Erstaufführung - Beginn 19 Uhr, Ende 23.20 Uhr - belegten, daß Demonstranten durchaus die Möglichkeit gehabt hatten, sich aus vollem Halse 'auszusprechen'. Es ehrt die auch innerhalb des Theaters versammelten Polizisten, keinen der Schreier hinausbefördert zu haben. Vor dem Hauptportal dieses schönsten und letzten Baudenkmals, das die zum Untergang bestimmte Monarchie aus dem 19. Jahrhundert hinterließ, durften sogar Bernhard- und Peymann-Verächter, während die Premieren-Besucher vorfuhren, Mist abladen, ohne daß Polizisten, die zuguckten, sie daran hinderten. So war denn auf der Straße den angekündigten Tumulten jeder Elan genommen: Denn aus Demonstrationen, die sogar die Polizei erlaubt, kann nun einmal nichts werden. Sie benahmen sich also wesentlich intelligenter, diese Polizisten, als die sich selber so nennenden Spitzenpolitiker, die sich in fataler Übereinstimmung durch alle Parteien hinweg lächerlich gemacht haben, indem sie einem Stück, das sie überhaupt noch nicht gelesen haben konnten, den Rang absprachen, zur Jahrhundertfeier des Burgtheaters (14. 10. 88) uraufgeführt zu werden.
Das Stück sollte aber auch gar noch ans Zentenarium des Burgtheaterbaus am Ring erinnern, sondern an den 50. Jahrestag von Hitlers triumphalem Einzug, als er auf dem Heldenplatz ausriet: '... melde ich vor der Geschichte den Eintritt meiner Heimat in das Großdeutsche Reich!'"
F wie Freiheit der Kunst
oder
Freiheitliche Partei
Kurz vor der Nationalratswahl im Herbst 1995 provozieren die Wiener Freiheitlichen mit einer Plakataktion. Auf riesigen Plakaten wird zwischen Kunst und Kultur einerseits und prominenten Repräsentaten der österreichischen Kultur andererseits demagogisch ein Gegensatz gesetzt wird. ("Lieben Sie Scholten, Jelinek, Häupl, Peymann, Pasterk ... oder Kunst und Kultur?")
Der Affront einer solchen ausgrenzenden und hetzerischen Benützung radikaler kulturfeindlicher Argumente schlägt international Wellen. Ein sarkastischer Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 20. 11. 1995:
"Haider kennt die unbestimmten Vorbehalte vieler Menschen gegen solche Kunst, erwartet breiten Zuspruch und nimmt zumindest in Kauf, daß schon einmal, vor 50 Jahren, die deutschen Nationalsozialisten unter österreichischer Führung einen blutigen Feldzug gegen die angebliche Dekadenz einer Kulturrichtung geführt haben."
"Umzug der Maroden"
"Ich verstehe nicht, warum man von Maroden spricht. Die einfache Billa-Verkäuferin kann auch nicht hinausgehen und sagen, sie ist marod, sie braucht eine eigene Sozialversicherung."
(Dr. Andreas Mailath-Pokorny, Kunstsektionsleiter im Bundeskanzleramt, am 18. 6. 1998).
Am 1. Juli 1998, jenem Tag, an dem Österreich den Ratsvorsitz der Europäischen Union für ein halbes Jahr übernahm und sich in diesem Zusammenhang als große Kulturnation präsentierte, wiesen rund 1.500 Künstler in einem "Umzug der Maroden" auf den noch immer fehlenden Entwurf eines Künstlersozialversicherungsgesetzes hin und forderten eine dem Versicherungsstandard aller anderen Berufs- und Bevölkerungsgruppen entsprechende soziale Absicherung.
"Sie fuhren mit Spitalsbetten auf, in denen Filmrollen und Bücher darniederlagen. Sie gingen gehüllt in weiße Nachthemden, auf Krücken"
("Der Standard," 2. 7. 1998).
Unmittelbar nach dieser Demonstration haben sich die Verhandlungen dynamisiert. Bis zur Jahreswende wurde intensiv diskutiert, danach allerdings endeten die Verhandlungen erneut ohne Erfolg.
"'Solche Privilegien' könne die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Eleonore Hostasch, 'keiner Billa-Kassiererin' plausibel machen."
("Die Presse", Wien, 25. 11. 1998).
- tatsächlich scheiterte man wohl nicht so sehr an der scheinbaren sozialen Ungerechtigkeit, wie gerne gegen die Forderungen der Künstler argumentiert wird, sondern an der Finanzierung: Zur Neuverhandlung wurde eine Ausnahmeregelung für Künstler aus der neuen Selbständigenversicherung entworfen und ein dem deutschen Vorbild entsprechendes Künstlersozialversicherungsgesetz mit Bundeszuschüssen und Arbeitgeberanteilen ab 1. Jänner 2000 in Aussicht gestellt; eine Frist, die mangels Ergebnissen mittlerweile bis zum 1. 1. 2001 verlängert worden ist.
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