Übersetzerförderungen
ÜBERSETZERFÖRDERUNG DER STADT WIEN
Ausschreibung 2009

REISELITERATUR
Der Übersetzerpreis der Stadt Wien wird im Jahr 2009 für Übersetzungen von Reiseliteratur ausgeschrieben.
Einzureichen ist eine Übersetzung von 10 bis 15 Normseiten (30 Zeilen zu max. 60 Anschlägen). Es wird vorausgesetzt, dass es sich um einen inhaltlich und formal publikationsreifen Text handelt. Übersetzungen von eigenen Texten sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Einsendeschluss ist der 11. Jänner 2010
Die Einreichung ist zu richten an:

Übersetzergemeinschaft
z. H. Mag. Nadja Grössing
Seidengasse 13
1070 Wien
Tel: 526 20 44 - 18
mailto: ng@literaturhaus.at


Laut Statuten soll durch diesen Preis der Nachwuchs gefördert werden. An der Ausschreibung beteiligen können sich Übersetzerinnen und Übersetzer mit geringer Publikationserfahrung, die keine oder erste Veröffentlichungen im Bereich der literarischen Übersetzung haben.
Bitte fügen Sie Ihrer Einreichung neben dem Formular daher eine Liste bei, in der Ihre bisherige Übersetzungstätigkeit vollständig dokumentiert ist, oder ggf. eine Erklärung, dass Sie noch keine Übersetzungen publiziert haben.
Um den Wien-Bezug nachzuweisen, wird um einen kurzen Lebenslauf gebeten.
Die Texte sind in Original und Übersetzung vorzulegen.
Bitte schicken Sie uns die Einreichungen nach Möglichkeit per E-Mail an ng@literaturhaus.at oder in fünffacher Ausfertigung per Post. Sie können sie auch persönlich im Büro der Übersetzergemeinschaft abgeben; bitte keine Bücher, sondern Kopien bzw. Scans. Achten Sie darauf, dass Ihr Name auf den Texten nicht aufscheint. Kopien können kostenlos im Literaturhaus angefertigt werden.
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen der Übersetzergemeinschaft, sie stellen Ihnen Kopierkarten zur Verfügung (Öffnungszeiten: Mo 14-17 Uhr, Di 11-18 Uhr, Mi/Do 11-17 Uhr).


ÜBERSETZERSTIPENDIEN
Das Kulturamt der Stadt Wien schreibt darüber hinaus Arbeits- und Reisestipendien für ÜbersetzerInnen aus.
Die Einreichungen sind an kein bestimmtes Genre gebunden, sofern sie sich im Rahmen der Statuten bewegen. Einreichungen sind laufend möglich.
Der Einreichung an die Übersetzergemeinschaft ist das entsprechende Formular beizufügen sowie eine Liste der publizierten Übersetzungen und ein Lebenslauf, aus dem der Wien-Bezug hervorgeht.
Bei Arbeitsstipendien ist eine Projektbeschreibung sowie eine Textprobe im Umfang von 10 Seiten der Übersetzung samt Original in jeweils fünffacher Ausfertigung vorzulegen. Die Kopien können kostenlos im Literaturhaus angefertigt werden.
Um die Rechtsgrundlage eines Projektes nachzuweisen, legen Sie Ihrer Einreichung den Übersetzungsvertrag, eine Absichtserklärung des Verlages bzw. die Autorisierung von seiten des/der Originalautors/in bei.
Im Falle eines Reisestipendiums sind eine Begründung und ein Kostenplan erforderlich. Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung ist durch die Vorlage der geförderten Publikation (Arbeitsstipendium) bzw. durch Arbeitsberichte und Originalbelege (Reisestipendium) nachzuweisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name nur auf dem Formular aufscheint, damit die Anonymität bei der Beurteilung gewahrt werden kann.

Auch diese Einreichungen sind zu richten an:
Übersetzergemeinschaft
z. H. Mag. Nadja Grössing
Seidengasse 13
1070 Wien
Tel: 526 20 44 - 18
mailto: ng@literaturhaus.at


Genaue Ausschreibungsbedingungen und Formulare:
Statuten Übersetzerpreis und -stipendien
Formular Übersetzerstipendien
Formular Übersetzerpreis

STADT WIEN - Kulturabteilung
uebersetzerpreis.html



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